Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gleb Bäumler (nachfolgend G. Bäumler Digital Marketing), Weststraße 19-21, 52146 Würselen, gegenüber Unternehmern, Selbstständigen und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Geltung für jegliche Verträge, die G. Bäumler Digital Marketing mit Kunden abschließt, falls es sich bei diesen um Unternehmer, Kaufleute, juristische Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend als Kunde oder Auftraggeber bezeichnet) handelt.
2. Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ausschließliche Geltung. Etwaige davon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur in den Fällen und insoweit zu Vertragsbestandteilen, als G. Bäumler Digital Marketing ausdrücklich einer Vereinbarung zustimmt, dass diese Geltung haben. Das Erfordernis der Zustimmung von G. Bäumler Digital Marketing gilt in allen Fällen ohne Ausnahme, zum Beispiel auch dann, wenn G. Bäumler Digital Marketing die AGB des Auftraggebers kennt und vorbehaltlos damit beginnt, Dienstleistungen zu erbringen.
§ 2 Leistungserbringung von G. Bäumler Digital Marketing und Mitwirken des Auftraggebers
1. G. Bäumler Digital Marketing erbringt Trainings-, Coaching-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen für Selbstständige, Kaufleute und Unternehmer auf den Feldern des digitalen Marketings (Online-Marketing) und der Gewinnung von Kundenanfragen. In diesem Zusammenhang gelten als Selbstständige, Kaufleute und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB auch ausdrücklich alle Personen, die in Vorbereitung auf eine unternehmerische, gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit handeln. Die angebotenen und erbrachten Dienstleistungen können daneben auch das Erstellen und Bearbeiten von Verkaufs- und Werbetexten, die Entwicklung und Programmierung von Webdesigns sowie das Abhalten von Veranstaltungen und Seminaren umfassen. Soweit dies nicht in ausdrücklicher, schriftlicher Form abweichend vereinbart wurde, wird durch G. Bäumler Digital Marketing dem Auftraggeber gegenüber die Erbringung eines konkreten Erfolgs nicht geschuldet.
2. Der Auftraggeber muss alle ihm obliegenden Handlungen zur Mitwirkung immer in vollständiger und fristgerechter Form erbringen, sobald er hierzu die erste Anforderung vonseiten von G. Bäumler Digital Marketing erhält. Sollte der Auftraggeber eine Handlung zur Mitwirkung unterlassen und dadurch die Leistungserbringung vonseiten von G. Bäumler Digital Marketing erschweren oder verhindern, so bleiben alle Ansprüche auf Vergütung von G. Bäumler Digital Marketing davon in vollem Umfang unberührt.
3. Bezüglich der Dienstleistungen, die G. Bäumler Digital Marketing gegenüber seinem Auftraggeber zu erbringen hat, hat G. Bäumler Digital Marketing ein Recht auf Leistungsbestimmung hinsichtlich der Ausführung nach § 315 BGB.
4. G. Bäumler Digital Marketing hat das Recht, Leistungen, die dem Auftraggeber geschuldet werden, auch von Unterauftragnehmern, Subunternehmen und dritten Personen erbringen zu lassen. Eine Erbringung von Leistungen in Person ist nicht geschuldet.
5. Sofern Videokonferenzen oder andere Formen der digitalen und fernmündlichen Kommunikation (nachfolgend „Calls“) zwischen dem Auftraggeber und G. Bäumler Digital Marketing vereinbart sind, gelten vereinbarte Termine stets als verbindlich. Ein rechtlicher Anspruch darauf, Calls zu übertragen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, besteht nicht, außer, die Verhinderungsgründe sind durch G. Bäumler Digital Marketing zu verantworten.
6. Die technischen Grundvoraussetzungen wie zum Beispiel eine ausreichend schnelle Internetverbindung, eine Kamera, ein Mikrophon etc., um die Dienstleistungen von G. Bäumler Digital Marketing aufseiten des Kunden in Anspruch nehmen zu können, sind vom Kunden zu gewährleisten.
7. Das Buchen aller Veranstaltungen von G. Bäumler Digital Marketing ist immer verbindlich. Eine Stornierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Der Veranstaltungsort von Präsenzveranstaltungen wird durch G. Bäumler Digital Marketing immer individuell im Angebotsrahmen oder bei der Bestätigung eines Auftrags angegeben.
9. Im Fall, dass G. Bäumler Digital Marketing dem Auftraggeber zu konkreten Maßnahmen, z. B. Werbung, rät, trägt der Auftraggeber die im Rahmen der jeweiligen Umsetzung anfallenden Kosten von dritten Anbietern. Entsprechend gelten dann die jeweiligen Drittanbieterbedingungen.
10. Für die geltendem Recht entsprechende Gestaltung aller Marketingmaßnahmen, zeichnet der Auftraggeber in vollem Umfang und ausschließlich selbst verantwortlich.
§ 3 Zustandekommen aller Verträge
Vertragsschlüsse zwischen dem Auftraggeber und G. Bäumler Digital Marketing können auf schriftliche, mündliche und fernmündliche Art und Weise oder in Textform zustande kommen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise, die G. Bäumler Digital Marketing angibt und nach außen kommuniziert, sind stets verbindlich. Sie sind jeweils als netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
2. Die Vergütung, die der Auftraggeber schuldet, hat er – vorbehaltlich anderslautender Absprachen im Einzelfall – unverzüglich, vollständig und im Voraus zu zahlen. Eine an G. Bäumler Digital Marketing erteilte Einzugsermächtigung, z. B. im SEPA-Verfahren, gilt so lange auch für die weitere Geschäftsbeziehung, bis diese ausdrücklich widerrufen wird.
3. Falls ein Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, G. Bäumler Digital Marketing nach Schließen des Vertrags ein SEPA-Lastschriftmandat in schriftlicher Form zu erteilen. Auf Anfrage stellt G. Bäumler Digital Marketing ein solches zur Verfügung.
4. Der Auftraggeber bekommt durch G. Bäumler Digital Marketing eine ordnungsgemäße Rechnung inklusive Umsatzsteuerausweis ausgestellt (ggf. unter Mitwirkung dritter Erfüllungsgehilfen).
5. Sollten zuvor vereinbarte Lastschriften nicht erfolgreich vom Auftraggeberkonto einziehbar sein und sollte es infolgedessen zu einer Rückbuchung kommen, so hat der Auftraggeber den geschuldeten Zahlungsbetrag innerhalb von 3 Werktagen nach der Rückbuchung in voller Höhe auf das ihm bekannte Bankkonto von G. Bäumler Digital Marketing zu überweisen. Die durch die Rückbuchung verursachten Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
6. Eine etwaige Aufrechnung von Forderungen mit Gegenforderungen ist im wechselseitigen Verhältnis ausschließlich dann zulässig, sofern die jeweils andere Vertragspartei diese Aufrechnung zuvor anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt wurde. Das gilt auch für die etwaige Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch einen der Vertragspartner.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
1. Jeder Vertrag zwischen G. Bäumler Digital Marketing und dem Auftraggeber bzw. Kunden, hat stets die im Einzelfall zwischen den beiden Parteien abgesprochene Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist grundsätzlich nicht möglich. Sofern zuvor vereinbart wurde, dass der Vertrag über die Mindestlaufzeit hinaus weiterbestehen soll, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen und gleicher Laufzeit, wenn er nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der zuvor vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt wird.
2. Etwaige freie Kündigungsrechte des Auftraggebers sind in vollem Umfang ausgeschlossen.
3. Jede Kündigung hat ausdrücklich in Schriftform zu erfolgen, um Gültigkeit zu erlangen.
4. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund heraus, bleibt stets unberührt.
§ 6 Außerordentliche Kündigung und Verzug
1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnt jede Frist zur Erbringung von Leistungen durch G. Bäumler Digital Marketing nicht, bevor der volle Rechnungsbetrag bei G. Bäumler Digital Marketing eingegangen ist und alle für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß Vereinbarung notwendigen Daten vollständig vorliegen, beziehungsweise alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vonseiten des Kunden vollständig erbracht worden sind.
2. Sollte der Auftraggeber mit bereits fällig gewordenen Zahlungen im Verzug sein, so behält G. Bäumler Digital Marketing sich das Recht vor, jedwede weitere Leistung solange nicht auszuführen, bis der offene Betrag beglichen wurde.
3. Falls der Kunde bei zuvor vereinbarter Ratenzahlung mit 2 oder mehr bereits fällig gewordenen Zahlungen gegenüber G. Bäumler Digital Marketing im Verzug sein sollte, so hat G. Bäumler Digital Marketing in diesem Fall das Recht, den bestehenden Vertrag aus außerordentlichen Gründen aufzukündigen und alle Leistungen mit unmittelbarer Wirkung einzustellen. Darüber hinaus wird G. Bäumler Digital Marketing gegebenenfalls die geschuldete Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, in voller Höhe als Schadenersatz geltend machen.
§ 7 Vertragserfüllung
1. Die gemäß Angebot vereinbarten Dienstleistungen werden durch G. Bäumler Digital Marketing mit der dafür erforderlichen Sorgfalt erbracht. Dazu hat G. Bäumler Digital Marketing das Recht, sich uneingeschränkt der Unterstützung dritter Personen zu bedienen.
2. Falls G. Bäumler Digital Marketing daran gehindert sein sollte, die zuvor vereinbarten Dienstleistungen zu leisten und falls die Hinderungsgründe hierfür aus der Einflusssphäre des Auftraggebers stammen, so bleibt der Anspruch auf Vergütung von G. Bäumler Digital Marketing hiervon unberührt.
§ 8 Regelungen zur Rücksichtnahme und zum Verhalten
1. Der Auftraggeber bzw. Kunde hat gegenüber G. Bäumler Digital Marketing jederzeit die üblichen Verhaltensweisen des ehrbaren Kaufmanns zu gewährleisten. G. Bäumler Digital Marketing behält sich ausdrücklich vor, jede rechtswidrige, nicht sachgemäße bzw. sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen, die Person oder die angebotenen Dienstleistungen, im Rahmen der zivilrechtlichen Möglichkeiten und ggf. ohne vorherige Ankündigung auch strafrechtlich zu verfolgen. Dies schließt Äußerungen von Kunden, Mitbewerbern oder anderen dritten Personen ein, insbesondere im Fall der Behauptung unwahrer Tatsachen oder schmähender Kritiken.
2. Auftraggeber und Kunden haben bei der Teilnahme an unseren virtuellen und nicht virtuellen Veranstaltungen stets die Pflicht, von ihrer Seite einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten und den Anweisungen von unserer Seite unmittelbar zu folgen. Sollte G. Bäumler Digital Marketing feststellen, dass ein wiederholter Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung vorliegt, so haben wir in diesem Fall das Recht, den jeweiligen Kunden bzw. Auftraggeber für einen vorübergehenden Zeitraum oder dauerhaft von der Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung auszuschließen. In solchen Fällen bleibt unser Anspruch auf Vergütung davon unberührt.
§ 9 Schutzrechte von Dritten
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich und gewährleistet, dass jegliches Arbeitsmaterial (bspw. Bilder, Text, Videoaufnahmen), das er G. Bäumler Digital Marketing überlässt, in vollem Umfang frei von etwaigen Rechten dritter Personen ist, bzw. dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen, die zum Zweck der Erfüllung des Hauptvertrags erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt G. Bäumler Digital Marketing insoweit frei von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte.
§ 10 Rechte auf Nutzung
1. Unter dem Vorbehalt, dass nichts Abweichendes individuell vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, mit ausschließlicher Wirkung für die Dauer der Vertragslaufzeit, bezüglich der von G. Bäumler Digital Marketing geschaffenen und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Im Sinne des zugrundeliegenden Vertrages zählen hierzu ausnahmslos und in vollem Umfang alle Werk-/Dienstleistungen bzw. Teile davon, die durch G. Bäumler Digital Marketing für den Auftraggeber erstellt worden sind (bspw. Informationen, Schriftstücke, Dokumente, Analysen, Videomaterial, Fotos & Bilder, bei der Auftragserfüllung erworbenes Wissen/“KnowHow“, Werbeanzeigen, Grafiken & Zeichnungen, sonstiges Material, Pflichtenhefte, Entwürfe von Programmen, Dateien & Datensammlungen, Individualsoftware sowie die dazugehörigen Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in der Form von Quellcode oder auch in sonstiger Form).
2. Der voranstehende erste Absatz gilt ausschließlich dann und unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeber die Vergütung, die G. Bäumler Digital Marketing nach dem Hauptvertrag zusteht, in voller Höhe entrichtet hat.
3. Sofern eine Zahlung in Raten vereinbart worden sein sollte, geht das im ersten Absatz benannte Recht auf Nutzung, vorbehaltlich anderslautender, individueller Vereinbarung, erst mit der vollständigen Zahlung aller Raten an G. Bäumler Digital Marketing über.
4. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erhält der Auftraggeber Zugänge und Login-Daten zu Programmen, Inhalten und Plattformen von G. Bäumler Digital Marketing ausschließlich nur für die Dauer der Vertragslaufzeit und in der Regel ausschließlich zur höchstpersönlichen Nutzung. Es ist dem Kunden strengstens untersagt, die bereitgestellten Zugänge, Login-Daten und Inhalte unserer Plattformen an Dritte weiterzugeben, die nicht zuvor von uns gegenüber dem Kunden autorisiert worden sind. Diese Regelung erstreckt sich auch auf verbundene Unternehmen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung, gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist, gegenüber uns als verwirkt. Weiterer Zugriff durch Angehörige des Betriebs oder Mitarbeiter des Kunden kann grundsätzlich genehmigt werden, ist durch G. Bäumler Digital Marketing aber ausdrücklich zuvor gegenüber dem Auftraggeber zu genehmigen und zu bestätigen.
5. Mit der Nutzung unserer Plattformen stimmt der Auftraggeber der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung damit einhergehender Daten (z. B. auch MAC und IP-Adresse), die auch Personenbezug haben können, im Rahmen der jeweiligen Plattformen durch uns, sowie dem Einsatz von entsprechender Software während der Vertragslaufzeit zu.
§ 11 Widerrufsrecht
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB), besteht weder von Gesetzes wegen ein Widerrufsrecht, noch wird ein solches durch G. Bäumler Digital Marketing anderweitig eingeräumt.
§ 12 Haftungsbestimmungen
1. G. Bäumler Digital Marketing haftet auf Schadensersatz – gleichgültig aus welchen Rechtsgründen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet G. Bäumler Digital Marketing nur
a) für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren,
b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und auch berechtigterweise vertrauen darf); in einem solchen Fall ist die Haftung allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, in typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt.
2. G. Bäumler Digital Marketing haftet, innerhalb der Grenzen des vorherigen, ersten Absatzes, nicht für Verluste von Daten oder Programmen. Die Haftung auf Verluste von Daten ist ihrer Höhe nach auf den typischen Aufwand zur Wiederherstellung der Daten beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz stets unberührt, wie auch die Haftung für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Alle Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie in schriftlicher Form vereinbart werden. Alle im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (eingeschlossen Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für alle Inhalte derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch G. Bäumler Digital Marketing maßgeblich.
2. Das Vertragsverhältnis zwischen G. Bäumler Digital Marketing und dem Auftraggeber unterliegt in Gänze deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
3. Erfüllungsort ist der Sitz von G. Bäumler Digital Marketing. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz von G. Bäumler Digital Marketing.
4. Der Auftraggeber gestattet G. Bäumler Digital Marketing so genannte Testimonialwerbung. Auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist G. Bäumler Digital Marketing dazu berechtigt, mit dem Auftraggeber als Referenz in angemessener Art und Weise zu werben. In diesem Zusammenhang ist G. Bäumler Digital Marketing entsprechend auch dazu berechtigt, dem Auftraggeber gehörende Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte zu nutzen. Ein Widerruf dieser Gestattung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, jedoch nicht bereits bei der Beendigung des Vertrages.
5. Falls eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages aus tatsächlichen oder rein rechtlichen Gründen unwirksam bzw. undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen des Vertrags. G. Bäumler Digital Marketing und der Auftraggeber haben die Pflicht, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
AGB Stand: 31. März 2022
Die Vervielfältigung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verboten.
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